Schutz aller wasserabhängigen Lebensräume ​

Schutz aller wasserabhängigen Lebensräume ​

Was verstehen wir unter dem Schutz aller wasserabhängigen Lebensräume?

Die Natur in der Großstadt ist sehr vielen Störungen ausgesetzt. Bäche, Flüsse, Seen und Feuchtgebiete sind Lebensraum einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Sowohl die Gewässer selbst als auch ihre Ufer und das Umland sind Hotspots der Artenvielfalt, und gerade in der Großstadt wichtige Biotope. Es ist aufgrund der weltweiten Biodiversitätskrise unabdingbar, dass die Berliner Gewässer im Sinne eines Erhalts der Biodiversität gepflegt und, sofern nötig, revitalisiert werden. Aufgrund der Klimakrise fallen zudem zunehmend Lebensräume trocken und gehen als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren verloren.

Welche Herausforderungen bestehen?

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt einen guten ökologischen Zustand aller Oberflächengewässer vor. In Berlin werden die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stark verfehlt. Durch die urbane Lage wurden die allermeisten Gewässer mit Ufermauern gesichert und die Fließgewässer zudem begradigt, um Platz für Bebauung und Infrastruktur zu schaffen. Gleichzeitig ist der Nutzungsdruck durch erholungssuchende Bürger*innen groß.

Welche Lösungen bieten sich an?

Zunächst müssen die Berliner*innen für den Schutz ihrer Gewässer sensibilisiert werden. Erst wenn man weiß, wie ein naturnaher Fluss aussieht und wie artenreich eine natürliche Flussaue ist, lernt man Gewässer zu schätzen und zu schützen. Wir bieten Makrozoobenthos Beprobungen an, das heißt wir untersuchen gemeinsam mit Anwohner*innen die Gewässer im Kiez und lernen die dort lebenden kleinen wirbellosen Tiere kennen. Das sind beispielsweise Insektenlarven, Würmer, Wasserasseln, Schnecken und Egel. Wir brauchen öffentlichen Druck für den Schutz unserer Gewässer, damit endlich mehr Gewässer revitalisiert werden und wieder Lebensraum für Tiere, Pflanzen und auch den Menschen bieten.

Welche konkreten Aktivitäten und Termine bieten wir zur Thematik an?

Wir bieten in der dreijährigen Projektlaufzeit mindestens acht Dialogveranstaltungen konkret zu diesem Thema an und möchten mit Anwohner*innen, Naturschützer*innen und den *Behörden herausarbeiten wie wir selbst aktiv werden können, um die Gewässer aufzuwerten. Lebensräume in Flüssen, Tümpeln und Bächen können oft schon durch einfache Maßnahmen wie Kieseinbringung, Totholzeinbau oder Bepflanzungen geschaffen werden. Dabei bieten Uferbepflanzungen und Totholz beispielsweise Deckungsstrukturen für Fische, die sie vor Fraßfeinden schützen und Kiesinseln sind als Laichhabitat zur Fortpflanzung für viele Fischarten notwendig. Zusätzlich sind vom NABU zwei Publikationen und eine landesweite Veranstaltung zum Thema Schutz aller wasserabhängigen Lebensräume geplant.

Aktuelles zum Thema:

Nach der Einigung im Europäischen Rat stimmte am 26. März 2026 auch das Europäische Parlament (EP) dem Kompromissvorschlag zur Änderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien zu, so dass diese am 10. Mai in Kraft getreten ist.

Regelungen  auch für Berlin relevant

Mit der Reform, deren Regelungen in der Richtlinie (EU) 2026/805 zusammengestellt sind, gibt es  einige Neuerungen, welche mit einer EU-weiten Stärkung des Gewässerschutzes einhergehen. Sie sind  damit auch für die Wasserläufe, Seen und wasserabhängigen Schutzgebiete in Berlin relevant.

Neben der Aufnahme weiterer Stoffe, für die verbindliche Qualitätsnormen („Grenzwerte“) im Wasser eingehalten werden müssen (u.a. für zusätzliche Substanzen aus der Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und  für Arzneimittel wie Diclofenac) und der Einschränkung der Gesamtbelastung durch Pestizide wie Glyphosat in Oberflächengewässern mithilfe eines Summengrenzwertes haben Rat und EP weitere Vorkehrungen getroffen, die auch den Schutz von wasserabhängigen Lebensräumen verbessern helfen.

Besserer Schutz auch von Mooren, Wäldern und Uferbiotopen möglich

So müssen die Umsetzungsempfehlungen der Europäischen Kommission bei der Überarbeitung der Gewässerplanungen aufgegriffen und dargestellt werden. Bei ihrem jüngsten Bericht an Deutschland haben die Rechtshüter aus Brüssel zum Beispiel darauf hingewiesen, dass der Wasserbedarf für Schutzgebiete ermittelt und bei dem Management berücksichtigt werden müsse. Zudem bestätigt nun das aktuelle Recht, dass eine Verschlechterung eines Gewässers bereits vorliegt, wenn sich die Situation bei einer der Qualitätskomponenten (z.B. Wasserpflanzen, Gewässerstruktur, chemisch-physikalische Parameter wie Nährstoffe) um eine Klasse negativ verändert. Sollte der Wasserkörper schon bei einer Qualitätskomponente in der niedrigsten Klasse eingestuft sein, was für viele Gewässer in der Hauptstadt zutrifft, dann gilt jede weitere Verschlechterung bei der betroffenen Komponente (z.B. Zunahme der Schadstoffkonzentration, Rückgang der Tauchblattpflanzen oder des Schilfs) als Zustandsverschlechterung. Damit wird zugleich der Interpretation des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 (Weser-Urteil) gefolgt. Als Konsequenz müssen die Anstrengungen intensiviert werden, um weitere Beeinträchtigungen der Gewässer und der von ihnen abhängigen Lebensräume zu  verhindern.  Außerdem sind erste Präzisierungen für den Schutz von Grundwasserökosystemen gegen Arzneimittelverunreinigungen aufgenommen worden.

Verursacher im Fokus, Zivilgesellschaft mit mehr Rechten

Des Weiteren muss die Europäische Kommission bis zum 11. Mai 2029 prüfen, inwiefern die Hersteller von EU-weit geregelten Wasser-Schadstoffen für die Kosten der Gewässerüberwachung aufkommen sollen und welche Vorgaben hierzu in der WRRL aufzunehmen sind.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Bürger*innen alle 2 bzw. 3 Jahre  eine aktuelle Information über den chemischen bzw. biologischen Zustand der untersuchten Gewässer erhalten. Auch soll es der Zivilgesellschaft  erleichtert werden, rechtliche Schritte einzuleiten , wenn etwa eine WRRL-konforme Umsetzung ausbleibt.

Herausforderungen bleiben

Ungeachtet dieser Verbesserungen sind mit der Reform auch einige weniger konsequente Regelungen und selbst Abschwächungen beschlossen worden, die seitens der Umweltverbände beanstandet werden. Hierzu gehören die zu langen Umsetzungszeiten bei der Einhaltung der Qualitätsnormen für die zusätzlich aufgenommen Schadstoffe (2039 bzw. 2045), die Einführung neuer Ausnahmen zu den Umweltzielen für die Verlagerung von Sedimenten für die Schifffahrt und weitere  Nutzungen sowie die Streichung der Pflicht zur Erarbeitung von Zwischenberichten, die die Öffentlichkeit über die Fortschritte der WRRL-Umsetzung informieren. Zudem droht eine erneute Überprüfung und nutzerorientierte Anpassung der WRRL, insbesondere auf Initiative der Rohstoffindustrie. Mit der jüngsten Reform haben Rat und EP allerdings bekräftigt, dass alle neuen Bestimmungen das gleiche Schutzniveau wie die bestehenden EU-Rechtsvorschriften gewährleisten müssen.

Der Rechtstext ist in deutscher Sprache hier abrufbar.

Am 5. Juni 2025 fand in der Bundesgeschäftsstelle des NABU eine themenbezogene Veranstaltung zum Schutz von Mooren statt. Rund 15 Teilnehmende aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Fachkreisen tauschten sich darüber aus, wie Moore als grundwasserabhängige Landökosysteme auch im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie besser geschützt und entwickelt werden können. Obwohl der Begriff „Moor“ in der Richtlinie nicht explizit auftaucht, gelten ihre ambitionierten Ziele – insbesondere der „gute ökologische Zustand“ – auch für diese sensiblen Lebensräume. Ein aktueller Bericht der EU macht deutlich: Deutschland steht hier noch vor großen Aufgaben.

Die Vorträge unterstrichen die ökologische Bedeutung von Mooren eindrücklich. Sie bedecken weltweit nur etwa 3 % der Landfläche, speichern aber rund 30 % des terrestrischen Kohlenstoffs – das entspricht etwa der sechsfachen Speicherkapazität von Wald pro Fläche. Darüber hinaus filtern sie Wasser, puffern Nährstoffe und bieten Lebensraum für spezialisierte Arten. Gleichzeitig sind viele Moore durch Entwässerung, Landwirtschaft und Bebauung massiv bedroht – auch in Berlin.

Ein konkretes Beispiel brachte Dr. Christoph Jung mit, der seit Jahrzehnten zu den Moorlinsen in Berlin-Buch arbeitet. Die große und kleine Moorlinse speichern gemeinsam so viel Kohlenstoff, wie die Bucher Bevölkerung jährlich emittiert. Eingriffe wie die 2009 eingebaute Sohlgleite im Zick-Zack-Graben haben die Wasserverhältnisse verbessert, doch Dürrejahre und geplante Bauprojekte – wie ein neues Wohnquartier mit 2.700 Einheiten – gefährden das sensible System erneut. Auch andere Berliner Moore, etwa im Grunewald, sind durch Grundwasserabsenkung (z. B. zur Trinkwasserförderung) und Nährstoffeinträge stark degradiert.

Wie kann der Schutz und die Wiederherstellung von Mooren in der Stadt besser gelingen? Es wird deutlich: Es braucht eine stärkere Integration von Moorschutz in die Wasser- und Flächenplanung sowie interdisziplinäre Ansätze, um Akteur*innen aus Naturschutz, Verwaltung und Gestaltung zusammenzubringen.

In der Rummelsburger Bucht wurden im Rahmen einer Aufwertungsmaßnahme des Wassernetz Berlin kürzlich Wasserpflanzen gesetzt – aber warum eigentlich? Können 40 Pflanzen wirklich etwas bewirken?

Tatsächlich spielen Wasserpflanzen eine entscheidende Rolle in aquatischen Ökosystemen. Sie bieten zahlreichen Lebewesen ein Zuhause, verbessern die Wasserqualität und sind ein wichtiger Teil des Stoffkreislaufs. So finden beispielsweise Fische Schutz zwischen den Pflanzen und Libellen nutzen die Blätter der gelben Teichrose u.a. als Ort der Paarung und Eiablage. Auch als Nahrungsquelle sind Pflanzen eine wichtige Ressource. Nicht nur sie selbst können von bestimmten Organismen gefressen werden, sondern auch die an ihnen lebenden Insektenlarven, Amphibien, sowie Wasserkäfer und Algen.

Zudem haben Pflanzen die Fähigkeit Wasser zu reinigen, indem sie Nährstoffe aufnehmen und somit deren Gehalt im Wasser reduzieren, aber auch Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle, binden. Viele im Wasser lebende Organismen sind direkt von dem Sauerstoffgehalt im Wasser abhängig. Die Biodiversität und wie sie sich zusammensetzt, ist dementsprechend maßgeblich davon beeinflusst. Die Larven von Libellen benötigen beispielsweise neben der passenden Ufer- und Wasservegetation einen ausreichend hohen Sauerstoffgehalt. Dieser kann nur dann erreicht werden, wenn das Verhältnis aus Sauerstoffzehrung und Sauerstoffproduktion (Atmung und Photosynthese) stimmt.

Einen besonderen Vorteil haben die ausgewählten Pflanzen außerdem noch: Sie wachsen und vermehren sich unter den richtigen Bedingungen von selbst. Im Idealfall wurde somit an der Rummelsburger Bucht ein Startschuss für eine vielseitige Ufervegetation gesetzt, die sich in den nächsten Jahren nachhaltig etabliert und für verschiedene Lebewesen eine Grundlage bietet.

Kontakt

Nora Kraatz, Referentin für Gewässerschutz