Gute Wasserqualität

sauber

Was verstehen wir unter guter Gewässerqualität?

Grundwasser, Wasserläufe und Seen enthalten eine Vielzahl an natürlichen Stoffen und Stoffverbindungen wie Mineralien und Nährstoffe, die für die kleinen und großen Organismen im und am Wasser eine überlebenswichtige Rolle spielen und stetig nachgeliefert bzw. verteilt werden. Sie befinden sich im Wasser, Sediment oder in Schwebstoffen, liegen in gelöster, fester oder flüssiger Form vor. Die stoffliche Zusammensetzung der Gewässer ist auch für die Qualität der Trinkwasserressourcen relevant. Auf die richtige Mischung kommt es dabei an. An manchen Orten können aufgrund natürlicher Bodenverhältnisse höhere Stoffkonzentrationen vorkommen, zum Beispiel in eiszeitlich geprägten Gebieten höhere Mineralienwerte oder infolge eisenhaltiger Gesteine mehr gelöste Metalle. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie mit ihren Tochterrichtlinien und den darauf basierenden rechtlichen Bestimmungen in Bund und Ländern hat vor allem anhand von Umweltqualitätsnormen für Stoff- und Stoffgemische näher definiert, bis zu welchen Konzentrationen ein Gewässer noch einen guten Zustand aufweist. Ergänzend sind dabei auch weitere Aspekte wie Temperaturverhältnisse zu berücksichtigen.

Welche Herausforderungen bestehen?

Auf verschiedenen Wegen werden die Berliner Gewässer verunreinigt und manche fallen bereits vor den Toren der Stadt an. Kohlekraftwerke setzen weiterhin giftige wie langlebige Quecksilberverbindungen über Luft und Wasser frei. Alle Berliner Wasserläufe und Seen sind wegen zu hoher Quecksilberbelastungen in schlechtem Zustand. Außerdem kommen infolge des Braunkohleabbaus in der Lausitz über die Spree übermäßige Mengen an Sulfat nach Berlin an. Weil die Klärwerke noch nicht gut genug reinigen, wird zu viel Ammonium und Phosphor eingeleitet. Dazu mengen sich eine unüberschaubare Zahl an synthetischen Mikroschadstoffen wie der Biozid-Austrag aus behandelten Baumaterialien und Bootsrümpfen, Pestizide, Arzneirückstände oder fluorierte Verbindungen. Über Straßenabwässer gelangen die Schwermetalle Kupfer und Zink sowie Mikroplastik in die Umwelt. Sie stammen insbesondere von dem Brems- und Reifenabrieb der Autos und LKWs und setzen sich als giftige Schlämme in den Gewässern ab. Doch damit nicht genug: In der Stadt werden innerhalb des S-Bahnringes WC-, Industrie- und Straßenabwasser im gleichen Kanal gesammelt und zum Klärwerk abgeleitet. Bei starkem Regen läuft die Kanalisation voll und das hoch verschmutzte Mischwasser wird dann in Spree, Landwehrkanal oder Panke eingeleitet, zum Schaden auch der Fische und weiterer Wasserorganismen. Die Grundwasserökosysteme sind mit Sulfat v.a aus dem Trümmerschutt des 2. Weltkrieges verunreinigt, aber beispielsweise auch mit Ammonium aus beispielsweise undichten Kanälen. Zunehmend problematisch stellen sich die Einträge von Mikroschadstoffen oder Wärme dar. Letzteres stammt aus der Geothermie und überhitzten versiegelten Flächen.

Welche Lösungen bieten sich an?

Die lange Verweilzeit und der hohe Sanierungsaufwand von Altlasten lehren uns, dass Vorsorge der bessere Weg ist. Der Gewässerschutz muss daher an der Verunreinigungsquelle ansetzen. Jeder und jede kann dabei unterstützen. Hilfreich ist der Erwerb von Produkten, die keine wassergefährdenden Stoffe enthalten und mit dem blauen Engel ausgezeichnet sind. Arzneirückstände bei der Apotheke abzugeben und Fahrrad, Bus oder Bahn als Verkehrsmittel zu bevorzugen trägt ebenfalls zur Minderung von Einträgen bei. Dringend müssen außerdem die Klärwerke umgerüstet werden, so dass sie auch Phosphor oder Mikroschadstoffe zurückhalten können. Die Stadtentwicklungspolitik sollte dazu beitragen, dass in der Bilanz mehr entsiegelt, als versiegelt wird und der Auto- und Straßenverkehr abnimmt. Straßenabwässer, die sich nicht vermeiden lassen, sollten durch naturnahe Filteranlagen vorgereinigt werden. Der Betrieb und die Förderung von Geothermie-Anlagen muss sich auf die Orte begrenzen, wo sie die Grundwasserökosysteme schonen.

Welche konkreten Aktivitäten und Termine bieten wir zur Thematik an?

Wir bieten zu dem Handlungsfeld einen Workshop und Dialoge am Gewässer für Interessierte und Nutzer*innen an, möchten gemeinsam geeignete praktische Lösungen entwickeln und diese zum Beispiel in einer Broschüre und auf unserer Webseite veröffentlichen. Auch möchten wir hierzu mit der Politik in das Gespräch kommen, damit Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung konsequenter unterstützt werden. Wir informieren Sie auf der Wassernetz-Themenseite über anstehende Veranstaltungen und Angebote.

Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen?

Auf dieser Themenseite erhalten Sie in Kürze auch Hinweise zu weiteren Projekten, die sich zu Fragen der Gewässerreinhaltung befassen. Wenn Sie beispielsweise erfahren wollen, ob ein Stoff oder Produkt wassergefährdend ist, empfehlen wir die Seite von Rigoletto des Umweltbundesamtes.

Aktuelles zum Thema:

In 2026 wird in der EU eine deutlich strengere Regulierung der „Ewigkeitschemikalien“ per- und polyfluorierte Alklysubstanzen (PFAS) erwartet.

Problematische Eigenschaften erfordern weitreichende Einschränkungen

Diese Verbindungen werden aufgrund ihrer Langlebigkeit sowie Fett- und Wasser-abweisender Eigenschaften in vielen Produkten eingesetzt –  beispielsweise in  Löschschäumen, Outdoortextilien, Kochgeschirr, Pizza-Verpackungen oder To Go-Becher. Für Mensch und Natur stellen sie ein Problem dar, weil sie sich kaum abbauen und daher in der Umwelt und im Körper anreichern können.  In Studien wurden bereits gesundheitsschädliche bzw. toxische Effekte dieser Chemikalien ermittelt. 

Ziel ist auf diesem Grund ein umfassendes Beschränkungsverfahren nach der Chemikalienverordnung REACH, das von Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden angestoßen wurde. Einen aktuellen Überblick über den Stand dieses Verfahrens bietet die Europäische Chemikalienagentur ECHA auf ihrer Webseite

Weitere Schritte in der Umsetzung

Im Rahmen dieses Verfahrens lief bis zum 25. Mai eine öffentliche Anhörung zum Vorschlag für die Beschränkung der PFAS-Stoffgruppe.

Parallel greifen schrittweise neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie, die für PFAS erstmals europaweit einheitliche, deutlich reduzierte Grenzwerte festlegt.

Für unser landesweites Wassernetz-Projekt ist dies ein wichtiger Schritt, um die Belastung von Grund- und Trinkwasser spürbar zu senken.

Untersuchungen bestätigen dringenden Handlungsbedarf

Bereits im Sommer 2025 konnte der BUND während einer bundesweiten Trinkwasser- und Grundwasseruntersuchung in 42 von 46 Stichproben PFAS nachweisen; dabei überschritten die Werte im Berliner Grundwasser mehrfach die seit dem 12. Januar 2026 geltenden Grenzwerte (hier geht es zu den Ergebnissen).

Auch im Wasserrecht werden PFAS auf EU-Ebene inzwischen deutlich stärker berücksichtigt. Mit der am 10. Mai in Kraft getretenen Reform der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien sind mehrere PFAS ausdrücklich in die Regelungen aufgenommen und Qualitätsnormen für Gewässer festgelegt worden, die allerdings erst bis 2039 und in Ausnahmefällen bis 2045 eingehalten werden müssen. Hier geht es zu den neuen Regelungen.  

PFAS sind extrem langlebige Industriechemikalien. Sie gelangen über Produktion, Produkte und Abfälle in Böden, Gewässer und letztlich ins Trinkwasser. Studien von Umweltverbänden wie dem BUND zeigen, dass PFAS bereits heute im Trinkwasser nachweisbar sind – oft unterhalb der derzeitigen Grenzwerte, aus Vorsorgeperspektive aber dennoch kritisch, da Menschen PFAS zusätzlich über Lebensmittel und Alltagsprodukte aufnehmen.

Vorsorge- und Verursacherprinzip konsequent anwenden

Aus Sicht des Wassernetzes reicht es daher nicht aus, nur einzelne PFAS-Verbindungen zu regulieren. Notwendig ist eine gruppenweite Beschränkung der gesamten Stofffamilie, wie sie Umweltverbände auf EU-Ebene fordern und wie sie im laufenden REACH-Verfahren derzeit verhandelt wird.

Kurzfristig sollte der Einsatz von PFAS in besonders sensiblen Bereichen wie Lebensmittelverpackungen, Kosmetik und Outdoortextilien beendet werden. Mittel- bis langfristig ist ein vollständiger Ausstieg aus der Produktion und Verwendung dieser Chemikalien anzustreben.

Für den Schutz der Wasserressourcen steht der Vorsorgegedanke im Mittelpunkt: PFAS sollten gar nicht erst in Flüsse, Seen und Grundwasser gelangen, weil eine nachträgliche Entfernung technisch anspruchsvoll und sehr kostspielig ist. Aus Sicht unseres Projekts braucht es daher eine ambitionierte EU-Regelung, flankiert durch nationale Strategien zur Erfassung und Sanierung belasteter Standorte.

Wichtig ist zudem eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips: Zusätzliche Kosten für die Trinkwasseraufbereitung dürfen langfristig nicht bei den Wasserversorgern und Verbraucher*innen hängenbleiben.

EU-weite Initiative der Umweltverbände für die Sicherung des Umweltrechts

Die anstehenden EU-Entscheidungen zu PFAS sind damit ein zentraler Hebel für die künftige Wasserqualität im gesamten Projektgebiet. Das Wassernetz-Projekt unterstützt die europäische Initiative „Hands off nature“ und setzt sich dafür ein, dass die kommenden Regelungen den Schutz von Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt stellen, bestehende Gesetze nicht abgeschwächt werden und damit unter anderem die Weichen für PFAS-freie Gewässer gestellt werden.

Immer mehr Mikroschadstoffe wie Arzneimittel, Kosmetika, Pestizide und sonstige Chemikalien gelangen in Berlin und europaweit in unsere Gewässer. Sie bedrohen nicht nur die Tiere und Pflanzen in den Flüssen, Bächen und Seen. Die Schadstoffeinträge verhindern auch, dass unsere Gewässer bis allerspätestens 2027 den geforderten „guten Zustand“ gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreichen. Zudem gelangen diese Chemikalien teilweise in das Grundwasser und von dort ins Trinkwasser. Das kann gefährlich werden. Mikroschadstoffe sollten daher gar nicht erst in die Umwelt gelangen.

Die aktualisierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie, die am 5. November 2024 durch den EU-
Ministerrat final beschlossen wurde, ist ein wichtiger Schritt, um die Bedrohungen für Ökosysteme und die menschliche Gesundheit in den kommenden Jahrzehnten zu bewältigen. Deutschland hat nun 30 Monate Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen.

Erstmalig werden die Hersteller von Kosmetikprodukten und Arzneimitteln an den Folgekosten der Mikroschadstoff-Verunreinigungen beteiligt. Sie müssen mindestens 80 % der Kosten für die
Errichtung und den Betrieb einer vierten Behandlungsanlage von Abwasser in den Klärwerken tragen, welche Mikroverunreinigungen weitestgehend aus dem Wasser entfernen soll. Durch diese finanzielle Beteiligung werden zudem Anreize geschaffen, Schadstoffe durch umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu ersetzen.

Wichtig dabei ist, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verhindert, dass diese Kosten auf die Verbraucher*innen umgelegt werden. Nur so kann die erweiterte Herstellerverantwortung nach dem Verursacherprinzip auch ihre volle Wirkung entfalten.

Positiv zu bewerten ist zudem, dass die Mitgliedsstaaten Ziele für das Regenwassermanagement festlegen müssen. Dazu zählt die schrittweise Beseitigung von Einleitungen verschmutzten Regenwassers, welches auf seinem Weg in die Kanalisation jede Menge an Nähr- und Schadstoffen von öffentlichen Straßen, Plätzen und mit Bioziden behandelten Dächern und Fassaden aufgenommen hat.

Begrüßenswert ist auch, dass Kläranlagen schrittweise bis 2045 energieneutral werden sollen. Dies kann durch die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort oder durch den Zukauf von grünem Strom erreicht werden.

Allerdings hat die neue EU-Kommunalwasserrichtlinie nach Auffassung des Wassernetz Berlin auch einige Schwachpunkte:

Denn im Hinblick auf die Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie kommt die Überarbeitung der EU-
Kommunalabwasserrichtlinie viel zu spät. Mikroschadstoffe müssen erst bis spätestens 2045 aus dem Abwasser entfernt werden und Stickstoff und Phosphor erst bis spätestens 2039. Darüber hinaus gilt die Regelung nur für Klärwerke ab einer bestimmten Größe. Weitere Ausnahmen gelten zudem für neue EU-Mitgliedstaaten wie Rumänien und Bulgarien, die bereits signifikant in Abwasserinfrastruktur investiert haben.

Für das Berliner Abwasser stehen sechs Klärwerke zur Verfügung. Nach Angaben der Berliner
Senatsverwaltung hat bisher nur das Klärwerk Waßmannsdorf eine Reinigungsstufe für Stickstoff und Phosphor und keines eine vierte Reinigungsstufe für Mikroschadstoffe. Dies ist ein wichtiger Grund, warum Berlin die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verfehlt.

Auch gibt es keine Regelung im Hinblick auf Pestizide und sonstige Chemikalien sowie für deren Hersteller.

Zusätzlich sind die Ziele für ein integriertes Regenwassermanagement nicht verbindlich. Gerade die Einleitung verschmutzten Regenwassers bereitet aber den Gewässern Berlins große Probleme.

Kontakt

Christoph Wenzel und Manuel Cosme

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