Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung

Was verstehen wir unter Öffentlichkeitsbeteiligung?

Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet die Einbindung von Bürger*innen, Umweltverbänden und weiteren Handlungsträger*innen bei behördlichen Planungs- und Entscheidungsabläufen. Das europäische Wasserrecht und die dazu erarbeitete Hilfestellung für die Öffentlichkeitsbeteiligung unterscheidet drei Formen der Partizipation: Information, Anhörung und Förderung der aktiven Beteiligung. Bei einem ganzheitlichen Gewässermanagement finden alle drei Formate Berücksichtigung, Im Falle der Information wird beispielweise über Vorträge, Webpräsenz, Berichte oder auf Nachfrage Auskunft zu Zielen, Maßnahmen und Wirkungen des Gewässerschutzes gegeben. Bei der Anhörung können Interessierte mündlich oder schriftlich Stellung zu Maßnahmenentwürfen nehmen. Weitreichender ist die aktive Mitwirkung. Sie ermöglicht, dass die Zivilgesellschaft bereits bei der Erarbeitung von Entwürfen mitmachen kann. Dazu gehören die Beteiligungswerkstätten zu einzelnen Gewässern, bei denen mithilfe von Gewässerkarten der Handlungsbedarf an einem bestimmten Fluss oder See gemeinsam verortet und konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt werden.

Welche Herausforderungen bestehen?

Leider kommt bei der Umsetzung des Gewässermanagements die Beteiligung zu kurz. So fehlen Gewässerinteressierten beispielsweise Informationen zur Situation von Kleingewässern. Umweltbehörden sind oft schwer erreichbar. Öffentliche Anhörungen finden nur zu sehr wenigen Gewässern statt, bieten wenig Klärung zu lokalen Fragen und Vorschläge werden kaum berücksichtigt. Besonders kritisch sieht es bei den Beteiligungswerkstätten aus, die schon lange nicht mehr angeboten wurden. Dazu kommen Terminsetzungen, die ehrenamtlich Aktive nicht wahrnehmen können. Oder Veranstaltungen finden für eine so große Teilnehmerzahl statt, dass einzelne Interessierte nicht zu Wort kommen können. Dass die Situation so schwierig ist, hängt damit zusammen, dass den Umwelt- und Unterhaltungsbehörden auf Bezirks- und Landesebene Geld und Personal fehlt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass gewässerrelevante Handlungsträger wie zum Beispiel die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Wirtschaft oder Finanzen den Gewässerschutz noch zu wenig in ihren Entscheidungen berücksichtigen und daher dann auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung einplanen bzw. anbieten.

Welche Lösungen bieten sich an?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auch in Berlin im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mehr gelebt werden: Durch die regelmäßige Herausgabe von Fortschrittsberichten zum Gewässermanagement in der Stadt und durch konkrete Informations- und Mitmachangebote anlässlich der Aktualisierung der WRRL-Maßnahmenplanung, die alle 6 Jahre durch ein 3 stufiges Anhörungsverfahren begleitet wird. Der Länderbericht bietet weiterhin eine wichtige Beratungsgrundlage, um diesen Beteiligungsprozess auch für Berlin systematisch anzugehen und bei den beabsichtigten Vorhaben konkreter zu werden. In der Verwaltung braucht es wieder „Kümmernde“ für die Öffentlichkeitsbeteiligung, die für interessierte Bürger*innen als Ansprechpartner*innen da sein können, umfassend informieren und Mitwirkungsangebote organisieren. Dazu gehören vor allem die Beteiligungswerkstätten. Auch bedarf es Förderprogramme, die dabei unterstützen, praktisches Gewässer-Engagement und die Vernetzung von Aktiven voranzubringen. Flankierend sollten für alle zuvor genannten Maßnahmen in den Landes- und Bezirkshaushalten die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

Welche konkreten Aktivitäten und Termine bieten wir zur Thematik an?

Das Wassernetz Berlin bietet zum einen landesweite Veranstaltungen an, um zu gewässerpolitischen Schwerpunktthemen gemeinsam mit Interessierten Empfehlungen für Entscheidungsträger*innen zu entwickeln. Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden überall mit bedacht. Es werden auch Themenpat*innen gesucht, die im Blick behalten, wie die Anregungen des Netzwerkes umgesetzt werden. Aktive können sich ggf. bei behördlichen oder politischen Terminen einbringen. Auch vor Ort gibt es Mitmachangebote. So laden Dialogveranstaltungen an Gewässern dazu ein, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Wasser oder Ufer zu erarbeiten. An 20 Wasserläufen und Stillgewässern werden sie zusammen mit Gewässerpat*innen auch praktisch umgesetzt und ihre Wirksamkeit begleitet. Darüber hinaus haben wir bereits grundlegende gewässerpolitische Impulse und eine Broschüre erarbeitet, die die Öffentlichkeitsbeteiligung und ein Mitwirken für Flüsse & Co. unterstützt.

Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen?

Auf dieser Themenseite erhalten Sie zukünftig auch Hinweise zu weiteren Projekten, die sich mit Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung befassen.

Kontakt

Christian Schweer, Projektmanager