1. Halten Sie spätestens am 29. September 2022 eine Sondersitzung (öffentliche Anhörung) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ab. Gebraucht wird ein Aktionsplan, der die Umsetzungsdefizite ermittelt und schrittweise bis 2024 behebt.
  2. Initiieren Sie mit Ihrer Fraktion gesetzliche Anpassungen v. a. im Berliner
    Wassergesetz bis zum 15. Dezember 2022, um

      • Mindestgrundwasserstände im Einzugsgebiet der Wasserwerke zur Einhaltung der EU-Vorgaben für Natura-2000-Gebiete festzulegen,
      • ein Entnahmeentgelt für Oberflächenwasser einzuführen, dessen Einnahmen in den Gewässerschutz investiert werden,
      • über angepasste Wasserpreise Anreize für Wassersparen zu geben
      • den Wasserverbrauch in Dürrezeiten zu reglementieren.
  3. Fördern Sie die aktive Öffentlichkeitsbeteiligung durch Beteiligungswerkstätten und Förderprogramme im Sinne von Artikel 14 der WRRL. Schaffen Sie hierfür genügend Personalressourcen in der Verwaltung spätestens mit den kommenden Haushaltsberatungen.