- Halten Sie spätestens am 29. September 2022 eine Sondersitzung (öffentliche Anhörung) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ab. Gebraucht wird ein Aktionsplan, der die Umsetzungsdefizite ermittelt und schrittweise bis 2024 behebt.
- Initiieren Sie mit Ihrer Fraktion gesetzliche Anpassungen v. a. im Berliner
Wassergesetz bis zum 15. Dezember 2022, um
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- Mindestgrundwasserstände im Einzugsgebiet der Wasserwerke zur Einhaltung der EU-Vorgaben für Natura-2000-Gebiete festzulegen,
- ein Entnahmeentgelt für Oberflächenwasser einzuführen, dessen Einnahmen in den Gewässerschutz investiert werden,
- über angepasste Wasserpreise Anreize für Wassersparen zu geben
- den Wasserverbrauch in Dürrezeiten zu reglementieren.
- Fördern Sie die aktive Öffentlichkeitsbeteiligung durch Beteiligungswerkstätten und Förderprogramme im Sinne von Artikel 14 der WRRL. Schaffen Sie hierfür genügend Personalressourcen in der Verwaltung spätestens mit den kommenden Haushaltsberatungen.