Anhörung zu den Gewässerplanungen gestartet

Anhörung zu den Gewässerplanungen gestartet

Seit dem 22.12.2024 lädt die Senatsumweltverwaltung die Bürger*innen dazu ein, bei der Überprüfung und Überarbeitung der Planungen für Wasserläufe, Seen und Grundwasser mitzumachen, damit die Gewässer die EU-weit geltenden Umweltziele erreichen.

Die Beteiligung erfolgt dabei in einem mehrstufigen, länderübergreifenden Anhörungsverfahren für das nationale und internationale Flussgebiet der Elbe, in dem sich auch alle Berliner Gewässer befinden. Zunächst können Interessierte noch bis zum 22.6.2025 Stellung zu den folgenden Anhörungsdokumenten nehmen:

  • Zum Entwurf für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm der Gewässerschutz-Planungen im Zeitraum 2027 bis 2033 sowie
  • zu dem Vorschlag zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen innerhalb des nationalen Flussgebietes der Elbe für den Zeitraum 2027 bis 2033.

Mit diesen Arbeiten soll vor allem geklärt werden, wie und bis wann die Planungen überprüft und überarbeitet werden sollen und welche zentralen Probleme mit den Maßnahmen zu lösen sind, damit die Gewässer sich wieder erholen können.

Die Unterlagen und weitere Informationen können auf folgender Webseite abgerufen werden: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/ueberregional/oeffentlichkeitsbeteiligung/

Auch das Wassernetz Berlin wird sich an der Anhörung beteiligen. Wer sich zusammen mit uns einbringen möchte, ist herzlich willkommen.

Hintergund

Hintergund

Warum werden gerade die Gewässerplanungen überarbeitet?

Diese Fortschreibung des Gewässerschutzes sieht die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) alle 6 Jahre vor, genauso wie die Vorgabe, dass bei der Aktualisierung alle Bürger*innen mitmachen können. Das gilt auch für die Planungen, die die Berliner Gewässer betreffen. Durch die regelmäßige und partizipative Aktualisierung der Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten die verbindlichen ökologischen und chemischen Qualitätsanforderungen für die Gewässer und wasserabhängigen Lebensräume (z.B. Wälder, Moore, Kleingewässer) fristgerecht erreichen können.  

Die Gewässerplanungen und die damit verknüpften Anhörungsverfahren sind nach Flussgebieten organisiert. Jedes dieser Gebiete besteht in der Regel aus einem großen Fluss, der in ein Meer mündet, sowie aus kleineren Wasserläufen, Seen und Grundwasser, die sich in seinem Zulauf befinden. Alle Berliner Gewässer gehören zum Flussgebiet Elbe. Der Bund und die für das Flussgebiet ebenfalls zuständigen Bundesländer haben sich für die Organisation der Planungen einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe zusammen getan und eine Geschäftsstelle eingerichtet, die bei der Koordinierung der Arbeiten unterstützt. Weil das Flussgebiet der Elbe sich auch auf Flächen des Staatsgebietes von Österreich, Tschechien und Polen erstreckt, gibt es zusätzlich eine internationale Zusammenarbeit (Internationale Kommission zum Schutz der Elbe – IKSE) mit gesonderter Bewirtschaftungsplanung und entsprechenden Beteiligungsangeboten.

Wie dringend und wichtig es ist, dass sich neben allen verantwortlichen Entscheidungsträger*innen auch die Stadtgesellschaft aktiv und konstruktiv in die Anhörung einbringt, wird bereits anhand der Informationen im Länderbericht Berlin aus dem Jahre 2021 deutlich: Mehr als 90% der Gewässer, die bislang bei der WRRL-Umsetzung in Berlin berücksichtigt werden, verfehlen sowohl aktuell als auch weit nach 2027 die Umweltziele. Dabei hätte für die Stadtgewässer nach Vorgabe der WRRL längst alles getan werden müssen, damit sie bis 2015 und in Ausnahmefällen allerspätestens bis 2027 diese Ziele erreichen können. Bereits seit dem 23.12.2024 ist es auch nicht mehr zulässig, dass Finanz- oder Personalknappheit oder andere Versäumnisse als Gründe vorgeschoben werden können, um die Gewässerschutz-Anstrengungen weiter zu verschieben.             

Viele Maßnahmen wie die Reinhaltung der Gewässer, ökologische Aufwertung von Flussläufen, Entsiegelungen oder Vorkehrungen zum sorgsamen Umgang mit Wasser konnten bislang nicht konsequent umgesetzt werden, weil hierfür nicht genügend Personal und Mittel bereitgestellt wurden, zugleich gewässerunverträgliche Vorhaben wie überdimensionierte Bauprojekte zu häufig den Vorrang erhielten und erhalten.

Bisher liegt vom Wassernetz noch keine umfassende Einschätzung vor. Nach einer vorläufigen Sichtung der Unterlagen fällt bereits auf, dass nachgebessert werden muss. Da es für Berlin kein gesondertes und detailliertes Anhörungsdokument gibt, sind die von der FGG Elbe vorliegenden, länderübergreifenden Informationen entsprechend ungenau. Das heißt, Interessierte erfahren (noch) nichts zur Frage, was die zentralen aktuellen Probleme für die Berliner Gewässer sind und welche Herausforderungen bei der Erledigung der dringlichen Aufwertungsmaßnahmen bestehen. Der Bericht zu den Fortschritten bei der WRRL-Umsetzung (Zwischenbericht) seit 2021 liegt weder für Berlin, noch für das Flussgebiet Elbe öffentlich vor. Stichtag war hierfür der 22.12.2024. Zudem fehlt eine Auskunft zur Frage, ob und wann die noch ausstehenden Gewässerentwicklungskonzepte mit Beteiligungswerkstätten erarbeitet werden. Für mehr als 70% der bisherigen Berliner WRRL-Gewässer sind sie noch zu erstellen. Diese Arbeiten sind grundlegend, um den Maßnahmenbedarf näher zu ermitteln.

Das Wassernetz Berlin wird bis zum 22.6.2025 seine Stellungnahme einreichen.

Interessierte, die hierbei mitwirken wollen, können sich gerne beim Wassernetz melden: kontakt@wassernetz-berlin.de