In 2026 wird in der EU eine deutlich strengere Regulierung der „Ewigkeitschemikalien“ per- und polyfluorierte Alklysubstanzen (PFAS) erwartet.
Problematische Eigenschaften erfordern weitreichende Einschränkungen
Diese Verbindungen werden aufgrund ihrer Langlebigkeit sowie Fett- und Wasser-abweisender Eigenschaften in vielen Produkten eingesetzt – beispielsweise in Löschschäumen, Outdoortextilien, Kochgeschirr, Pizza-Verpackungen oder To Go-Becher. Für Mensch und Natur stellen sie ein Problem dar, weil sie sich kaum abbauen und daher in der Umwelt und im Körper anreichern können. In Studien wurden bereits gesundheitsschädliche bzw. toxische Effekte dieser Chemikalien ermittelt.
Ziel ist auf diesem Grund ein umfassendes Beschränkungsverfahren nach der Chemikalienverordnung REACH, das von Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden angestoßen wurde. Einen aktuellen Überblick über den Stand dieses Verfahrens bietet die Europäische Chemikalienagentur ECHA auf ihrer Webseite.
Weitere Schritte in der Umsetzung
Im Rahmen dieses Verfahrens lief bis zum 25. Mai eine öffentliche Anhörung zum Vorschlag für die Beschränkung der PFAS-Stoffgruppe.
Parallel greifen schrittweise neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie, die für PFAS erstmals europaweit einheitliche, deutlich reduzierte Grenzwerte festlegt.
Für unser landesweites Wassernetz-Projekt ist dies ein wichtiger Schritt, um die Belastung von Grund- und Trinkwasser spürbar zu senken.
Untersuchungen bestätigen dringenden Handlungsbedarf
Bereits im Sommer 2025 konnte der BUND während einer bundesweiten Trinkwasser- und Grundwasseruntersuchung in 42 von 46 Stichproben PFAS nachweisen; dabei überschritten die Werte im Berliner Grundwasser mehrfach die seit dem 12. Januar 2026 geltenden Grenzwerte (hier geht es zu den Ergebnissen).
Auch im Wasserrecht werden PFAS auf EU-Ebene inzwischen deutlich stärker berücksichtigt. Mit der am 10. Mai in Kraft getretenen Reform der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien sind mehrere PFAS ausdrücklich in die Regelungen aufgenommen und Qualitätsnormen für Gewässer festgelegt worden, die allerdings erst bis 2039 und in Ausnahmefällen bis 2045 eingehalten werden müssen. Hier geht es zu den neuen Regelungen.
PFAS sind extrem langlebige Industriechemikalien. Sie gelangen über Produktion, Produkte und Abfälle in Böden, Gewässer und letztlich ins Trinkwasser. Studien von Umweltverbänden wie dem BUND zeigen, dass PFAS bereits heute im Trinkwasser nachweisbar sind – oft unterhalb der derzeitigen Grenzwerte, aus Vorsorgeperspektive aber dennoch kritisch, da Menschen PFAS zusätzlich über Lebensmittel und Alltagsprodukte aufnehmen.
Vorsorge- und Verursacherprinzip konsequent anwenden
Aus Sicht des Wassernetzes reicht es daher nicht aus, nur einzelne PFAS-Verbindungen zu regulieren. Notwendig ist eine gruppenweite Beschränkung der gesamten Stofffamilie, wie sie Umweltverbände auf EU-Ebene fordern und wie sie im laufenden REACH-Verfahren derzeit verhandelt wird.
Kurzfristig sollte der Einsatz von PFAS in besonders sensiblen Bereichen wie Lebensmittelverpackungen, Kosmetik und Outdoortextilien beendet werden. Mittel- bis langfristig ist ein vollständiger Ausstieg aus der Produktion und Verwendung dieser Chemikalien anzustreben.