Einblick: Umgang mit den Gewässerrändern in Berlin
Die Gewässerrandstreifen dienen nach § 38 des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
Außerhalb von bebauten Ortsteilen sind diese Flächen 5 Meter breit. § 40 a des Berliner Wassergesetzes sieht zudem vor, dass Gewässerrandstreifen zur Umsetzung der Umweltziele gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie eingerichtet werden können. Die Regelung schließt zumal Innenbereiche nicht aus.
Randstreifen müssen zugleich nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden.
Wie wird in Berlin mit dem Schutz und Entwicklung der Randstreifen verfahren?
Eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2023 gibt einen Einblick zu den bisherigen Ansätzen. Grundsätzlich ist das Land für die Ausweisung von Randstreifen an Wasserläufen bzw. schiffbaren Gewässern zuständig, der Umgang mit den Flächen an den nicht-schiffbaren Stillgewässern liegt generell in der Kompetenz der Bezirksämter.
Während die Gewässerrandstreifen außerhalb der Ortschaften – also generell in den eher ländlich geprägten Randlagen Berlins – „automatisch“ gelten, erfolgten in den besiedelten Bereichen keine ergänzenden Ausweisungen, zumindest nicht an den Landesgewässern. In anderen Bundesländern wie in Baden-Württemberg oder Hessen wurden innerorts Gewässerränder von 5 m Breite festgelegt.
Die Berliner Bezirksämter gehen bei dem Schutz der Flächen an ihren Gewässern unterschiedlich vor, berücksichtigen hierfür auch den Biotopschutz, Ufer- oder Biotopverbundkonzept. Zum Teil sind die Ränder bis zu 100 Meter breit und örtlich vor Bebauung geschützt, indem sie nachrichtlich in die Bebauungspläne übernommen wurden.
Eine systematische Übersicht zu den ausgewiesenen Bereichen und der für sie geltenden Regelungen gibt es noch nicht.
Hier geht es zu der Antwort der parlamentarischen Anfrage betreffend die Gewässerrandstreifen in Berlin.