Einigung zur Reform des europäischen Wasserrechts

Am 23. September 2025 einigten sich Vertreter*innen von Rat, Parlament und Europäische Kommission im sogenannten Trilogverfahren auf die konkreten Änderungen für das europäische Wasserrecht, dessen Überarbeitung seit 2023 beraten wird. Die Neuerungen gehen mit Verbesserungen und einigen Abschwächungen im Gewässerschutz einher.

Erstmalig werden pharmazeutische Substanzen EU-weit über Wasserrecht geregelt und hierfür Qualitätsnormen („Grenzwerte“) eingeführt. Auch Bisphenol A, mehrere Verbindungen der Ewigkeitschemikalien PFAS und das Abbauprodukt Trifluoressigsäure werden adressiert, genauso wie Einträge des Pestizids Glyphosat. Eine Obergrenze für die Summe aller Pestizide in Wasserläufen und Seen wird eingeführt. Außerdem sollen Vorkehrungen getroffen werden, damit zukünftig Maßnahmen gegen Mikroplastik-Verunreinigungen und zum besseren Schutz der Grundwasserökosysteme erfolgen.

Für Bürger*innen besteht die Möglichkeit, gegen Verstöße bei der Umsetzung der WRRL-Anforderungen sich leichter einbringen und klagen zu können. Die Ergebnisse des Monitorings zur Chemie und Biologie sollen jedem Interessierten elektronisch zur Verfügung stehen und hierzu alle 2 bzw. 3 Jahre berichtet werden. Zusätzlich soll die EU-Kommission in einer bestimmten Frist prüfen, inwiefern sich eine gemeinsam Gewässerüberwachungsstelle einrichten und finanzieren lässt, die u.a. bei der Untersuchung der Kombinationswirkungen von Schadstoffen unterstützen soll.

Die europäischen Umweltverbände sehen den Kompromiss der EU-Institutionen aber auch kritisch: Die Einhaltung der Qualitätsnormen für die neu geregelten Stoffe soll erst bis 2039 sichergestellt werden, zumal eine weitere Fristverschiebung bis 2045 und darüber hinaus möglich ist. Schwer wiegen auch die neuen Ausnahmen bei den Umweltzielen, wonach eine kurzfristige bzw. räumliche Verlagerung von Verschlechterungen bei nutzungsbedingten Gewässerveränderungen zulässig sind.

Rat und Parlament werden nun in den kommenden Monaten den Kompromiss formal beschließen, so dass er rechtswirksam werden kann. Eine genauere Bewertung der Neuerungen wird dann folgen.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Rates und der europäischen Umweltverbände (in Englisch).